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Sonett bekommt Recht

18. März 2024
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Seit 2022 greift Werner&Mertz (Marke Frosch) Sonett wegen einer Anzeige im Bioladen-Magazin Schrot&Korn gerichtlich an. Jetzt ist die Klage vom Tisch.

Die Klage von Werner & Mertz (W&M) richtete sich vor allem gegen zwei Aussagen von Sonett in der Anzeige, nämlich "'Sonett recycelt selbst!' und "Weil Recycling-PE aus dem Gelben Sack immer Rückstände von synthetischen Duftstoffen, Schwermetallen, Pestiziden etc. enthalten kann.'

Hinsichtlich der Aussage "weil Recycling-PE aus dem Gelben Sack immer Rückstände von synthetischen Duftstoffen, Schwermetallen, Pestiziden etc. enthalten kann", blieb das Landgericht Frankfurt am Main bei seiner Auffassung aus dem Verfügungsverfahren, die auch vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Urteil vom 10.11.2022 bestätigt wurde, wonach diese Aussage rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Auch die Aussage „Sonett recycelt selbst“ wurde als rechtlich zulässig angesehen. Das Sonett Recycling-Projekt wurde von den Richter*innen im Gegensatz zum Vorwurf von W&M nicht als „Schein“-Projekt gewertet, sondern als ein in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Groß- und Einzelhändlern funktionierendes, in sich geschlossenes Recycling-System für die von ihr angebotenen Produkte,

Sonett hat 2019 ein eigenes Mehrweg- und Recyclingsystem entwickelt, in dem zum einen leere Sonett Kanister zurückgenommen, gewaschen und wieder befüllt werden und zum anderen mittels eigener Recyclingboxen in vielen Bioläden leere Sonett Flaschen wieder ans Unternehmen zurückgeführt werden, dort geschreddert und an den Flaschenhersteller gegeben werden, der daraus neue Sonett Flaschen mit einem Anteil von bis zu 50 % Sonett-eigenem Rezyklat herstellt.

 

 

 

 

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